Die auf den Fotos der Beschwerdeführerin erkennbaren feuchten Stellen und kleineren Wasserlachen im Bereich des Vorplatzes lassen zudem noch auf keine erhöhte Unfallgefahr schliessen; auch bleibt offen, ob diese Wasseransammlungen überhaupt auf die Sichtschutzwand zurückzuführen sind oder ob dieses Problem nicht auch schon vorher bestand. Es ist zwar nicht auszuschliessen, dass aufgrund der Sichtschutzwand etwas mehr Wasser in den Erschliessungsbereich gelangt als bisher und damit etwa im Winter etwas grössere Eisflächen entstehen könnten. Alleine deswegen ist nicht von einer erhöhten Unfallgefahr auszugehen.