Das danach eingereichte Baugesuch wurde der Beschwerdeführerin mit Einschreiben vom 14. Juli 2014 bekannt gemacht, so dass diese fristgerecht Einsprache erheben konnte. Der Bauentscheid der Gemeinde vom 28. September 2015 wurde der Beschwerdeführerin schliesslich ebenfalls mit eingeschriebener Post eröffnet. Ihre Rüge erweist sich als unbegründet. 3. Verschlechterung des Mikroklimas