es handelt sich um die J.________. Die Sichtschutzwand befindet sich auf Höhe des Obergeschosses im Bereich des vorbestehenden Geländers der von den Beschwerdegegnern genutzten Terrasse. Unterhalb der Sichtschutzwand (Höhe Erdgeschoss) befindet sich eine Aussentreppe, welche als Zugang zur Stockwerkeinheit der Beschwerdeführerin dient, sowie ein öffentlicher Lift der Bergstation. Gemäss den bewilligten Plänen weist die Sichtschutzwand eine Höhe von 2 m auf; die Länge beträgt 4.65 m, wovon sich 1.35 m auf der Parzelle der Beschwerdegegner (Leubringen/Evilard Grundbuchblatt Nr. E.________) und 3.3 m auf der Parzelle der B.________ (Leubringen/Evilard Grundbuchblatt Nr. G.________) befinden.