Gemeinde die Beschwerdegegner auf, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen oder die Sichtschutzwand auf eine Länge von 4 m zu begrenzen und eine Kopie der privatrechtlichen Dienstbarkeit betreffend Bauen auf fremdem Grundstück zukommen zu lassen. Die Beschwerdegegner reichten am 10. Juli 2014 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für den Bau einer Sichtschutzwand auf den Parzellen Leubringen/Evilard Grundbuchblatt Nr. E.________ in der Kernzone B und Nr. G.________ in der Zone für öffentliche Nutzungen. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Verfügung vom 28. September 2015 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung.