1. Im Dezember 2013 wurde die Gemeinde Leubringen/Evilard durch die Beschwerdeführerin darauf aufmerksam gemacht, dass die Beschwerdegegner auf der Terrasse im ersten Obergeschoss der Liegenschaft an der Route F.________ 33 eine Sichtschutzwand mit einer Höhe von über 2 m errichtet hätten, ohne dafür eine Baubewilligung eingeholt zu haben. Mit Schreiben vom 27. Januar 2014 forderte die RA Nr. 110/2015/150 2