Im Bauentscheid wird allerdings in Ziffer 5.1 lediglich erklärt, die Bewilligung werde erteilt aufgrund des Baugesuches, Eingangsstempel 10. Oktober 2014, und gemäss dem von der Gemeindeverwaltung als bewilligt gestempelten Situationsplan im Massstab 1:500 und den Projektplänen im Massstab 1:100. Aus dem angefochtenen Bauentscheid geht damit nicht mit genügender Klarheit hervor, welche Pläne bewilligt wurden. Zudem sind die Projektänderungspläne vom 20. November 2014 in den Akten der Vorinstanz nicht mehr vorhanden. Es ist daher klarzustellen, welche Pläne bewilligt wurden, und Ziffer 5.1 des angefochtenen Entscheids ist entsprechend zu ergänzen.