Aus den Akten lässt sich schliessen, dass sich die erteilte Baubewilligung auf diese Projektänderung bezieht, was die KDP im Beschwerdeverfahren ausdrücklich und die weiteren Verfahrensbeteiligten durch Stillschweigen bestätigt haben. Im Bauentscheid wird allerdings in Ziffer 5.1 lediglich erklärt, die Bewilligung werde erteilt aufgrund des Baugesuches, Eingangsstempel 10. Oktober 2014, und gemäss dem von der Gemeindeverwaltung als bewilligt gestempelten Situationsplan im Massstab 1:500 und den Projektplänen im Massstab 1:100. Aus dem angefochtenen Bauentscheid geht damit nicht mit genügender Klarheit hervor, welche Pläne bewilligt wurden.