Das Bauvorhaben wurde im Baubewilligungsverfahren unter anderem angepasst, um den Einwänden der KDP gerecht zu werden. Von der KDP als bewilligungsfähig erachtet wurde schliesslich die Projektänderung vom 20. November 2014. Aus den Akten lässt sich schliessen, dass sich die erteilte Baubewilligung auf diese Projektänderung bezieht, was die KDP im Beschwerdeverfahren ausdrücklich und die weiteren Verfahrensbeteiligten durch Stillschweigen bestätigt haben.