Verhältnisse rechtfertigen und die Interessen und Eigentumsrechte der Nachbarn nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. So können Gemeinden beispielsweise in einem schützens- oder erhaltenswerten Quartier Erleichterungen für die Erneuerung, den Umbau oder die Erweiterung von Bauten gewähren oder auch den Wiederaufbau von Gebäuden zulassen.12