In den Vorakten fehlten die Projektänderungspläne vom 20. November 2014, weshalb das Rechtsamt diese bei den Beschwerdegegnern einholte und den Verfahrensbeteiligten und der KDP mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zustellte. Dabei hielt das Rechtsamt fest, es gehe davon aus, dass diese Pläne bewilligt worden seien. Die KDP bestätigte, dass die eingereichten Pläne das im vorinstanzlichen Verfahren bewilligte Projekt zeigen. Der Beschwerdeführer und die Gemeinde liessen sich nicht vernehmen. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.