3.3 Die Brandschutzauflagen gemäss dem Fachbericht Brandschutz Geschäfts- Nr. 587-14-041 der Industriellen Betriebe Interlaken (IBI) vom 25. Februar 2015 sind einzuhalten (siehe Beilage zum Entscheid). 4. Die Kosten des Baubewilligungsverfahrens von Fr. 1'516.40 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso ist die Gemeinde zuständig. 5. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 6. Die Gemeinde hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 6'350.40 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung