− Vor Baubeginn sind der Gemeinde ein Baustelleninstallationsplan und ein Bauprogramm zur Genehmigung vorzulegen. − Das E.________gässli ist während der ganzen Bauphase frei zu halten. Es sind genügend Handwerkerparkplätze und Materialumschlagplätze auf dem Bauareal anzulegen. 3.2 Auflagen des AWA vom 23. Februar 2015 (Gewässerschutzbewilligung) − Der Stall- resp. Boxenboden ist befestigt und dicht zu erstellen. Die Reinigung darf nur trocken erfolgen. − Der anfallende Kot auf dem Boxenauslauf ist täglich zu entfernen.