2.2 Die Gewässerschutzbewilligung des Amts für Wasser und Abfall (AWA) vom 23. Februar 2015 3. Nebenbestimmungen: 3.1 Auflagen der Gemeinde: − Das Farb- und Materialkonzept ist der Baukommission vor Baubeginn zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. RA Nr. 110/2015/149 15