− Situationsplan 1:1000 vom 16. Januar 2015 − Grundriss Erdgeschoss / Schnitt 1:100 vom 27. November 2014, unterzeichnet am 16. Januar 2015 − Fassaden 1:100 vom 27. November 2014, unterzeichnet am 16. Januar 2015 Der Projektplan Umgebungsgestaltung 1:1000 vom 16. Januar 2015 ist ungültig (siehe oben Erwägung 3). Von der Baubewilligung darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. b) Die Kosten des vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens im Betrag von Fr. 1'516.40 werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 5. Kosten