Gewässerschutzbewilligung des Amts für Wasser und Abfall (AWA) vom 23. Februar 2015 liegt vor. Die Gemeinde hat zu Handen der Sitzung der Bau- und Planungskommission vom 3. März 2015 Auflagen formuliert, die vor Baubeginn und während der Bauausführung gelten. Die Baubewilligung für den Neubau von sechs Pferdeboxen mit Futterraum kann daher mit den Auflagen der Fachämter sowie den Auflagen der Gemeinde − mit Ausnahme der Auflage betreffend Fertigstellung der Erschliessung − erteilt werden. Massgebend sind folgende Projektpläne, alle mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19. Januar 2015: