Dieser Fall ist mit der vorliegenden Situation nicht vergleichbar. Die Reitsportanlage der Beschwerdeführerin verfügt aktuell über 14 Pferdeboxen, die ein geringes Verkehrsaufkommen verursachen. Es sind nur sechs weitere Pferdeboxen geplant; mit dem Bauvorhaben handelt es sich somit maximal um 20 Pensionspferde. Weshalb die Beschwerdeführerin einen Umgebungsplan mit 73 zusätzlichen Parkplätzen eingereicht hat, ist nicht klar, zumal die Erstellung von zusätzlichen Parkplätzen im Baugesuch nicht genannt wurde. Die Parkplätze sind nicht Teil des Bauvorhabens, wie die Beschwerdeführerin inzwischen klargestellt hat.