f) Die Gemeinde bringt dagegen vor, massgebend sei nicht die aktuelle, sondern die in dieser Zone maximal mögliche Nutzung. Gemäss Umgebungsplan ersuche die Beschwerdeführerin um 73 neue Parkplätze. Selbst wenn sie nun darauf verzichten sollte, zeige dies den Umfang der Nutzung auf, der die Erschliessung der Parzelle gewachsen sein müsse. Wenn die Reitsportanlage ausgebaut und als Reitschule betrieben würde, wenn Turniere sowie Wettkämpfe stattfänden und Drittnutzungen wie der Anlass der Bauern hinzukämen, ergäbe sich ein Verkehrsaufkommen, das über den vom OIK geschätzten 300 Fahrten liege. Für eine solche Verkehrsbelastung sei die Erschliessung nicht genügend.