c) Die Verbindungsstrasse (Parzelle Nr. H.________) weist eine Breite von 6,5 m auf. Im Jahr 2009 gab es nur einen Gehweg von ca. 1,5 m Breite, der durch eine Grünhecke vom Rest der Strassenparzelle abgetrennt war. Die Gemeinde hatte den südlichen Teil der Strassenparzelle damals an den benachbarten Campingbetrieb verpachtet.16 Inzwischen 14 VGE 2012/208 vom 31. Januar 2013, E. 3.2; Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 7/8 N 10 15 Vgl. Protokoll des Augenscheins vom 10. März 2016, S. 8