a BewD13). Eine Strassenerweiterung wurde weder publiziert noch im Gesamtbauentscheid vom 27. November 2009 unter der Rubrik Bauvorhaben aufgeführt. Zudem bedürfte sie einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG. Für die vertraglich vereinbarte Strassenerweiterung liegt somit keine Baubewilligung mit 12 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) 13 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) RA Nr. 110/2015/149 8