Nebenbestimmung im Gesamtbauentscheid vom 27. November 2009 als Auflage aufgenommen wurde. In den Baubewilligungsakten des Regierungsstatthalteramtes findet sich jedoch kein Hinweis, dass die Frage der genügenden Erschliessung der Reitsportanlage über das bestehende E.________gässli im Baubewilligungsverfahren thematisiert wurde.