Die Gemeinde verlangte im Baubewilligungsverfahren für den Neubau der Reitsportanlage, dass das E.________gässli verbreitert und die Verbindungsstrasse ausgebaut wird. Die Gründe dafür sind aber nicht aktenkundig. Einzig in Zusammenhang mit dem Ausbau der Verbindungsstrasse findet sich die Aussage, dass für die Reitanlage eine angemessene, für LKW mit Anhänger befahrbare Strasse erstellt werden soll.11 Im Amtsbericht vom 7. September 2009 formulierte die Gemeinde als Bedingung, dass die Erschliessungsmassnahmen und Kostenverpflichtungen vor Baubeginn in einem öffentlichrechtlichen Erschliessungsvertrag vereinbart werden müssten, was wie erwähnt als