c) Die Vorbringen der Parteien zeigen, dass bereits Uneinigkeit über die Frage besteht, ob die bestehende Reitanlage genügend erschlossen ist. Mit Gesamtentscheid vom 27. November 2009 bewilligte der Regierungsstatthalter von Interlaken den Neubau der Reitanlage. Da eine genügende Erschliessung Bewilligungsvoraussetzung ist, durfte der Regierungsstatthalter die Baubewilligung nur erteilen, wenn das Bauvorhaben seiner Ansicht nach genügend erschlossen war. Die Baubewilligung für den Neubau der Reitsportanlage deutet deshalb grundsätzlich darauf hin, dass dies bejaht wurde. In den Erwägungen des Gesamtentscheids ist dazu aber nichts festgehalten. Der