2. Am 17. Dezember 2014 reichte die Beschwerdeführerin ein Baugesuch ein für den Neubau von weiteren sechs Pferdeboxen sowie eines Futterraums auf der Parzelle Nr. D.________. Am 1. Juni 2015 sistierte die Gemeinde das Baubewilligungsverfahren, bis der im Jahr 2010 vereinbarte Ausbau der Erschliessungsstrassen fertig erstellt sei. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) hiess die dagegen erhobene Beschwerde gut und hob die Sistierungsverfügung mit Entscheid vom 9. September 2015 auf.3 3. Mit Verfügung vom 23. September 2015 erteilte die Gemeinde Matten bei Interlaken dem Bauvorhaben wegen ungenügender Erschliessung den Bauabschlag.