d) Der geplante offene Autounterstand wird an das Wohngebäude angebaut und weist insgesamt acht Stützen mit Fundament auf. Er dürfte damit zwar noch als leicht entfernbar gelten, es handelt sich jedoch nicht mehr um eine kleine Baute im Sinn von Art. 28 BauG. Geplant ist die Überdachung von sechs bestehenden Parkplätzen. Bereits die überdachten Autoabstellplätze selbst weisen eine Fläche von 79,70 m2 auf und das gesamte Dach ist noch grösser. Das Bauvorhaben überschreitet damit die zulässigen Dimensionen einer kleinen Baute im Sinn von Art. 28 BauG.