a) Der Beschwerdeführer bringt vor, anlässlich einer Begehung am 11. Mai 2015 mit Herrn D.________ (Vize-Gemeindepräsident) und Herrn E.________ (Gemeindeverwalter), hätten ihm diese mitgeteilt, dass das Baugesuch bewilligt werde, wenn er die Unterschriften und damit die Zustimmung der Anwohner beibringe. Die entsprechenden Unterschriften habe er am 19. Mai 2015 bei der Gemeinde eingereicht. Die Haltung der Gemeinde anlässlich der gemeinsamen Begehung habe bei ihm den berechtigten Glauben erweckt, er erhalte eine Baubewilligung.