Zur Stellungnahme des Berner Heimatschutzes erklärte der Beschwerdeführer, dass er mit dessen Einschätzung nicht einverstanden sei. Er sei gerne bereit, detaillierte Empfehlungen für die Gestaltung entgegenzunehmen. Am 21. September 2015 erfolgte der Bauabschlag. d) Der Beschwerdeführer war aufgrund der ihm zugestellten negativen Stellungnahmen der Fachbehörden darüber informiert, dass der Bauabschlag unmittelbar bevorstand. Dies belegt auch die Stellungnahme vom 20. August 2015, in der der Beschwerdeführer im "Falle eines negativen Entscheides (...) um entsprechende Rechtsmittelbelehrung" bat.9 Dem Beschwerdeführer war aus dem Verfahren von 2013 auch bekannt, dass im