In der Folge stellte die Gemeinde dem Beschwerdeführer den Fachbericht Strassenbaupolizei und die Stellungnahme des Berner Heimatschutzes zu und gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.7 Der Beschwerdeführer nutzte diese Gelegenheit mit Eingaben vom 20. August 2015.8 Zum Fachbericht Strassenbaupolizei führte er aus, die Verkehrssicherheit werde durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt, sondern sogar verbessert und er stellte zudem ein Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des zulässigen Strassenabstandes. Zur Stellungnahme des Berner Heimatschutzes erklärte der Beschwerdeführer, dass er mit dessen Einschätzung nicht einverstanden sei.