c) Nach Eingang des Baugesuchs eröffnete die Gemeinde das Baubewilligungsverfahren und holte beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberaargau, einen Fachbericht Strassenbaupolizei sowie beim Berner Heimatschutz eine Stellungnahme zur gestalterischen Beurteilung ein. Sowohl der Fachbericht Strassenbaupolizei als auch die Stellungnahme des Berner Heimatschutzes empfehlen die Abweisung des Baugesuchs.6 In der Folge stellte die Gemeinde dem Beschwerdeführer den Fachbericht Strassenbaupolizei und die Stellungnahme des Berner Heimatschutzes zu und gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.7