1. Der Beschwerdeführer reichte am 11. Februar 2013 bei der Gemeinde Heimenhausen ein Baugesuch ein für die Überdachung der bestehenden Abstellplätze auf Parzelle Heimenhausen Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Überbauungsordnung Nr. 2 Unterdorf. Auf Aufforderung der Gemeinde hin reichte der Beschwerdeführer für das Unterschreiten des zulässigen Strassenabstandes und das Überschreiten der zulässigen Gebäudehöhe Ausnahmegesuche ein. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein. Mit Entscheid vom 30. Mai 2013 erteilte die Gemeinde Heimenhausen den Bauabschlag.