15 BVR 2013 S. 443 E. 3.1.1; Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 52 N. 5 ff. RA Nr. 110/2015/146 16 auseinandergesetzt und ihren Entscheid genügend begründet. Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs liegt nicht vor. 6. Beweisanträge a) Die Beschwerdeführerin beantragt im Zusammenhang mit dem Ablauf des vorinstanzlichen Verfahrens die Einvernahme mehrerer Zeugen und verlangt die Durchführung eines Augenscheins sowie die Einholung einer Verkehrsexpertise, falls das Gutachten der M.________AG als reines Parteigutachten betrachtet würde.