Damit ein Auto einen Fussgänger oder einen Fahrradfahrer gefahrlos überholen kann, müsste die minimale lichte Breite daher 3.6 m betragen und nicht 3.4 m wie von der M.________AG berechnet. Für das Überholen eines Fahrrades mit Kinderanhänger müsste die lichte Breite sogar 4.0 m betragen. Hinzu kommt, dass auf einer Strasse mit Gegenverkehr für das Kreuzen von Personenwagen und Fahrräder zusätzlich ein sogenannter Gegenverkehrszuschlag zu addieren ist. Dieser beträgt bei Geschwindigkeiten von 30 bis 40 km/h 0.2 m. Die minimale lichte Breite der Strasse müsste daher vorliegend 3.8 m oder 4.2 m betragen.