Dazu ist bei allen Verkehrsteilnehmern auf beiden Seiten ein Zuschlag von 0.1 m als Bewegungsspielraum sowie ein Sicherheitszuschlag, der für Fussgänger 0.1 m und für Zweiräder und Personenwagen 0.2 m beträgt, zu addieren. Dies ergibt für Personenwagen ein Lichtraumprofil von 2.4 m, für Fahrräder ohne Anhänger 1.2 m, für Fahrräder mit Anhänger 1.6 m und für Fussgänger ohne Gepäck 1.2 m bzw. mit Gepäck 1.4 m. Damit ein Auto einen Fussgänger oder einen Fahrradfahrer gefahrlos überholen kann, müsste die minimale lichte Breite daher 3.6 m betragen und nicht 3.4 m wie von der M.________AG berechnet.