auszugehen, dass trotzdem häufig die Geschwindigkeit von 20 km/h überschritten wird. Zur Beurteilung der Verkehrssicherheit ist realistischerweise davon auszugehen, dass auch Geschwindigkeiten von 30 bis 40 km/h gefahren werden. Bei diesen Geschwindigkeiten berechnet sich die notwendige Strassenbreite für gefahrlose Begegnungsfälle nach VSS Norm 640 201 wie folgt: Für die Festlegung der notwendigen lichten Breite ist zunächst von den Grundabmessungen der Verkehrsteilnehmer auszugehen.