e) Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit würde eine Zufahrtstrasse mit reduzierter Fahrbahnbreite für die Erschliessung des Bauvorhabens nicht genügen: So hat das Strasseninspektorat in seinem ersten Bericht die unübersichtliche Situation im Bereich der 90° - Kurve und die Situation für den Langsamverkehr als äusserst problematisch bezeichnet. In seinem zweiten Bericht hat es dieselben Punkte kritisiert.