Strassenabschnitt weniger als 4.2 m. Zwar seien die Sichtweiten bei der Wegkurve eingeschränkt und das erforderliche Lichtraumprofil entlang des L.________wegs teilweise wegen Bepflanzungen nach wie vor nicht eingehalten. Beides könne aber angepasst werden; es sei Sache der Gemeinde den rechtmässigen Zustand durchzusetzen. Auch der Fachbericht des Strasseninspektorates halte fest, die nun projektierte Erschliessung sei aufgrund der grosszügig bemessenen Ausweichstelle bewilligungsfähig.