In seinem Fachbericht vom 23. Februar 2015 zum hier umstrittenen Vorhaben äusserte sich das Strasseninspektorat nicht mehr zur Frage der Mehrbelastung, sondern prüfte, ob der Weg die Anforderung von Art. 7 BauV an eine neue Erschliessungsanlage erfüllt. Die Fachstelle ging somit auch beim aktuellen Bauvorhaben davon aus, dass die Voraussetzungen von Art. 5 BauV nicht erfüllt sind.