Das Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberaargau (Strasseninspektorat) kam in seinem Fachbericht vom 20. Mai 2014 zum ersten Bauprojekt zum Schluss, die Voraussetzungen von Art. 5 BauV seien nicht erfüllt. Es hielt fest, der durch den Bau von 40 Wohnungen bzw. 36 unterirdischen und 14 oberirdischen Autoabstellplätzen verursachte Mehrverkehr könne im vorliegenden Fall nicht als „verhältnismässig gering" bezeichnet werden. Beim L.________weg müsse von einer markanten Mehrbelastung ausgegangen werden.