Über den ersten Abschnitt des Wegs und den davon abzweigenden R.________weg werden 23 Wohneinheiten erschlossen. Der zweite Abschnitt des L.________wegs, an dem das Bauvorhaben erstellt werden soll, erschliesst bisher zwei Einfamilienhäuser (Parzelle Nr. S.________, L.________weg 5, und Parzelle Nr. Q.________, L.________weg 20). c) Der L.________weg würde als bestehende Erschliessungsanlage dann als genügend geltend, wenn die zu erwartende Mehrbelastung verhältnismässig gering ist und die Verkehrssicherheit und Brandbekämpfung gewährleistet sind (Art. 5 Bst. a BauV).