4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Es gab den Einsprechenden mit Verfügung vom 23. Oktober 2015 Gelegenheit, sich als Partei am Verfahren zu beteiligen. Mit Beschwerdeantworten vom 17., 18., 19. und 24. November 2015 beteiligten sich die Beschwerdegegner am Beschwerdeverfahren. Sie beantragen die Abweisung der Beschwerde und machen insbesondere geltend, die Frage nach einer strassenmässig hinreichenden Erschliessung eines Bauvorhabens sei erst im konkreten Baubewilligungsverfahren zu prüfen. Eine ausreichende Erschliessung könne nicht mit