Die Gemeinde habe jegliche konkrete Auseinandersetzung mit dem Fachbericht des Strasseninspektorats vom 23. Februar 2015 unterlassen. Die Beschwerdeführerin macht weiter geltend, die zu erwartende Beanspruchung des L.________wegs sei insgesamt eher bescheiden und die zusätzliche Ausweichstelle würde eine wesentliche Verbesserung bringen. Aus diesem Grund sei bloss eine verhältnismässig geringe Mehrbelastung zu erwarten und die bestehende Erschliessung daher genügend. Im Übrigen seien auch die Anforderungen an eine neue Erschliessungsstrasse erfüllt, da besondere Verhältnisse vorlägen, die eine reduzierte Fahrbahnbreite zuliessen.