Die Frage der hinreichenden Erschliessung sei somit bereits beurteilt worden. Aber selbst wenn eine nochmalige Beurteilung zulässig sei, müsse man von einer genügenden Erschliessung ausgehen. Das neue Vorhaben sehe nämlich auf dem L.________weg eine Ausweichstelle mit einer Länge von rund 20 m vor und sei vom Strasseninspektorat Oberaargau positiv beurteilt worden. Die Gemeinde habe jegliche konkrete Auseinandersetzung mit dem Fachbericht des Strasseninspektorats vom 23. Februar 2015 unterlassen.