2. Die Beschwerdeführerin überarbeitete in der Folge das Projekt und reichte am 5. November 2014 ein neues Baugesuch ein. Dieses sieht wie das erste Projekt den Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 40 Wohnungen und einer Einstellhalle vor. Auch das neue Vorhaben soll über den L.________weg erschlossen werden. Neu ist allerdings an diesem Weg eine Ausweichstelle geplant. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdegegner Einsprache. Die Gemeinde Niederbipp beurteilte die Erschliessung des Vorhabens über den L.________weg als nach wie vor ungenügend und erteilte mit Entscheid vom 21. September 2015 den Bauabschlag.