Diese hob mit Entscheid vom 19. August 2014 den Gesamtentscheid auf und erteilte den Bauabschlag. Die BVE beurteilte insbesondere die vorgesehene Erschliessung des Vorhabens über den L.________weg als ungenügend und kam zudem zum Schluss, dass die geplanten Gebäude die zulässige Gebäudebreite überschritten und die Anforderungen an die Kinderspielplätze nicht erfüllt waren.