1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Grundstücks Niederbipp Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Parzelle liegt in den Wohnzonen W2k und W2g. Im April 2013 reichte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde Niederbipp ein erstes Projekt zur Überbauung der Parzelle mit fünf Mehrfamilienhäusern und einer Einstellhalle ein. Gegen das Bauvorhaben wurden mehrere Einsprachen erhoben. Mit Gesamtentscheid vom 10. Februar 2014 erteilte die Gemeinde Niederbipp die Baubewilligung. Dagegen erhoben die Beschwerdegegner Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE). Diese hob mit Entscheid vom 19. August 2014 den Gesamtentscheid auf und erteilte den Bauabschlag.