Wie die Gemeinde zutreffend ausführt, verändern die gegenüber dem bewilligten Projekt vorgenommenen Fassadenänderungen das Gesamtbild nur marginal. Sie tangieren die Gesamtwirkung des Vorhabens nicht wesentlich. Vorliegend erweist sich die Würdigung des Vorhabens durch die Gemeinde deshalb gestützt auf die Planunterlagen und Fotos in den Akten als nachvollziehbar und überzeugend. Die nachträgliche Baubewilligung wurde zu Recht erteilt. 4. Rechtsmissbrauch