der Fassade weggelassen werden. Die Anpassung der Holzlamellen beim Autounterstand und der Ersatz des Mattglasgeländers durch Blumentröge hätten keinen wesentlichen Einfluss auf das Erscheinungsbild des Gebäudes. Im Rahmen der gesetzlichen Schranken sei es der Bauherrschaft freigestellt, wie sie ihr Bauvorhaben ausgestalte. Die Verwendung von Metall anstelle von Holz für das Garagentor vermöge die Optik des Gebäudes nicht negativ zu beeinflussen. In der W2S gälten keine Einschränkungen bezüglich Farbgebung und Materialisierung.