Die Strukturerhaltung bezieht sich auf die Stellung der Baukörper. Sie steht für freistehende Einzelbauten mit umlaufenden Grünflächen. Damit soll in den bestehenden Einfamilienhausquartieren die lockere Bebauung mit Einzelbauten weitergeführt werden. Die gemäss Einsprache umstrittenen Änderungen (Weglassen der Holzlamellen an der Nord- und Südfassade, Garagentor aus Metall statt Holz) tangieren die Strukturerhaltung somit eben so wenig wie die in der Beschwerde zusätzlich bemängelte Umnutzung des Estrichs in Wohnraum. Die Bauparzelle befindet sich somit in einer gewöhnlichen Wohnzone.