Bewilligt wurden damit nicht nur Standort, Stellung, Form, Proportionen und Dimensionen des Gebäudes, sondern auch das Material der Fassaden (Verputz, Sichtbeton, Eternit und Holzlamellen), die Fassadenfarben (weiss, beige) sowie die konkrete Fassadengestaltung. Ob die damit bewilligte Baute so gestaltet ist, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht, ist im vorliegenden Verfahren eben so wenig zu prüfen wie die Frage, ob sich die bewilligte Fassadengestaltung nach den vorherrschenden Merkmalen richtet, die das Strassen-, Quartier- oder Ortsbild prägen. Es ist daher weder ein Augenschein noch ein Bericht der OLK erforderlich.