3. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschwerdeführenden am 16. Oktober 2015 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, die Projektänderung verletze die Vorschriften betreffend Strukturerhaltung und gute Gesamtwirkung mit der bestehenden Umgebung. Ausserdem rügen sie, dass die Änderung des Bauprojekts keine Projektänderung darstelle, da das ursprüngliche Bauvorhaben in seinen Grundzügen nicht mehr gleich sei.