Weglassen von Holzlamellen an der Fassade Nord und Süd, Umnutzung Estrich im Dachgeschoss in Zimmer, Abtrennung mit Zwischenwand 1 Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2012/100 RA Nr. 110/2015/143 3 Autounterstand sowie Holzlamellen bis Unterkante Dach, Blumentröge auf Terrasse anstelle Mattglasgeländer, Garagentor in Metall anstelle Holz. Die Beschwerdeführenden erhoben daraufhin Einsprache. Mit Entscheid vom 17. September 2015 erteilte die Gemeinde Spiez die Bewilligung für die nachträgliche Projektänderung.